- Eine nach dem FEVG ergangene einstweilige Anordnung ist rechtswidrig, sofern keine Antrag auf Sicherungshaft in der Hauptsache gestellt wurde.
- Zum Beschleunigungsgebot bei erneuter Zurückschiebung in dasselbe Land bei Dublin-Verfahren.
Zur Entscheidung:
LG Oldenburg - 14 T 11178/08 - Beschluss vom 07.04.2010
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