Zur Bedeutung des Beschleunigungsgebots in Dublin-Verfahren

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LG Oldenburg, Beschluss vom 07.04.2010 - 14 T 1178/08 - zur einstweiligen Anordnung (FEVG) und zum Beschleunigungsgebot in Dublin II-Verfahren.
  1. Eine nach dem FEVG ergangene einstweilige Anordnung ist rechtswidrig, sofern keine Antrag auf Sicherungshaft in der Hauptsache gestellt wurde.
  2. Zum Beschleunigungsgebot bei erneuter Zurückschiebung in dasselbe Land bei Dublin-Verfahren.

Zur Entscheidung:

LG Oldenburg - 14 T 11178/08 - Beschluss vom 07.04.2010

Lesen Sie auch im Kontext:

icon Zur Haft im Asylverfahren (1012.63 kB 2010-04-24 01:18:45)