Zur inzidenten Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Gewahrsamnahme durch das Verwaltungsgericht

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Urteil des VG Oldenburg vom 26.06.2012 (Az.: 7 A 2830/12) zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids zu einer nicht amtsgerichtlich überprüften (rechtswidrigen) Gewahrsamnahme.

Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gebietet es, im Rahmen der Überprüfung der Heranziehung zu Gebühren wegen einer Ingewahrsamnahme diese gerichtlich zu überprüfen, wenn sich die Ingewahrsamnahme vor Ablauf einer Rechtsbehelfsfrist und ohne amtsgerichtliche Entscheidung über den Gewahrsam nach § 19 Nds. SOG erledigt hat. Dem steht nicht entgegen, dass durch § 19 Nds. SOG die ordentliche Gerichtsbarkeit über die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Freiheitsentziehung (§ 19 Nds. SOG) zu entscheiden hat. Eine rechtmäßige Ingewahrsamnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG setzt voraus, dass aufgrund von tatsächlichen Feststellungen der Polizei unmittelbar bevorstehend die Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit zu erwarten war (hier: im Einzelfall verneint).

Die Gewahrsamnahme genügte weder den tatbestandlichen Voraussetzungen, noch dem Erforderlichkeitsprinzip, da mildere Mittel, wie z.B. die Sicherstellung von mutmaßlich gefährlichen Tatmitteln, noch ein Platzverweis (notfalls unter zwangsweiser Durchsetzung) dem Ultima-ratio-Gedanken der Freiheitsentziehung nicht entsprachen.

Hintergrund war der Erlass eines Gebührenbescheides in Höhe von 70,00 Euro für polizeiliche Amtshandlungen wegen der Unterbringung im Polizeigewahrsam von knapp 3 Stunden. Vorausgegangen war eine Ingewahrsamnahme nach niedersächsischem Polizeirecht wegen Störung des Konzertes der Big Band der Bundeswehr auf dem Marktplatz der Stadt Oldenburg im Sommer 2011, die von Hausfriedensbruch und fahrlässiger Körperverletzung begleitet war.

Zum Urteil im Volltext:

icon VG Oldenburg - 7 A 2830/12 - Urteil vom 26.06.2012 (120.25 kB 2012-07-13 20:16:52)

Zur Leitentscheidung des BVerfG:

icon BVerfG, Beschluss vom 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04 - (121.36 kB 2010-08-27 22:57:27)

Im Onlinekommentar:

OK-MNet-AufenthG zu § 62