Zahl der Asylsuchenden weiter rückläufig
BERLIN/NÜRNBERG ? Im Jahr 2005 haben nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF, externer Link) 28 914 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Die Anzahl der Asylbewerber ist damit im Jahr 2005 erneut deutlich zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr (35 607 Anträge) sank die Zahl der Asylanträge um 6 693 oder 18,8 Prozent. 411 Personen (0,9 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 2 053 Personen (4,3 Prozent) erhielten Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes.
Serbien und Montenegro löste 2005 die Türkei als stärkstes Herkunftsland ab. Aus Serbien und Montenegro stellten 5 522 einen Asylantrag, aus der Türkei 2 958, womit die Zahl asylsuchender Türken gegenüber 2004 um fast ein Drittel abnahm. Von Rang sieben im Jahr 2004 auf Platz drei der Hauptherkunftsländer in 2005 stieg der Irak. Die Zahl der Asylerstanträge stieg um 53,4 Prozent (plus 690 Anträge) gegenüber 2004 und lag bei 1 983 Anträgen. Im Jahr 2003 hatten noch 3 850 Iraker einen Asylerstantrag gestellt. Gut die Hälfte der Antragsteller im Jahr 2005 waren Kurden.
28 109 Asylanträge (58,4 Prozent) wurden abgelehnt. 17 529 Anträge (36,4 Prozent) wurden anderweitig erledigt. Bei 657 Personen hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis Dezember 2005 Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Dezember 2005 9 114 (6 852 Erstanträge und 2 262 Folgeverfahren). Ende 2004 waren es noch 14 690, davon 11 200 Erstanträge und 3 490 Folgeverfahren.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte zur Veröffentlichung der Zahlen am 9. Dezember 2005:
"Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland erreichte im Jahr 2005 mit rund 29 000 Erstanträgen ihren niedrigsten Stand seit 1983. Damit hat sich ein Trend fortgesetzt, der bereits seit der gemeinsamen Asylrechtsreform 1993 zu beobachten war. Zudem haben gesetzgeberische Maßnahmen, eine gesteigerte Effizienz bei der Durchführung der Asylverfahren und eine fortschreitende europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Asylmissbrauchs zu der Entwicklung beigetragen. In Zukunft werden wir vor allem bestrebt sein, die Ausreisepflicht bei nicht bleibeberechtigen Personen noch effektiver durchzusetzen."
Quelle: Auszug aus Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums
Lesen Sie hierzu auch:
News vom 12. Mai 2005