Bilanz: fünf Monate Zuwanderungsgesetz, Sprachkurse, Integration, Beck

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Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden: Integrationskurse stark nachgefragt

Berlin/Offenbach ? Fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsrechts am 1. Januar 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes ziehen Politiker, Praktiker und Vertreter verschiedener sozialer Gruppen eine erste Bilanz. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne) warnte gegenüber der ARD-"Tagesschau": wenn die Integrationspolitik fehle, komme dies am Ende die Gesellschaft teurer zu stehen. Bei einem Regierungswechsel befürchtet sie ein schärferes Ausländerrecht.

Für den Wahlkampf vor der gegenwärtig debattierten vorgezogenen Bundestagswahl im Herbst dieses Jahres geht sie nicht von einer gesteigerten Relevanz ausländerpolitischer und -rechtlicher Themen aus; allenfalls rechtsextremistische Parteien dürften nach Ansicht Becks wie stets versuchen, mit undifferenzierten Parolen Stimmung zu machen.

Beck war von der ARD anlässlich des Abschlusses der diesjährigen Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden am 24. und 25. Mai 2005 in Düsseldorf interviewt worden. Unter dem Vorsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, wie die volle Amtsbezeichnung der Staatssekretärin lautet, diskutierten einhundertdreißig Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwei Tage lang aktuelle Fragen der Ausländer-, Flüchtlings- und Integrationspolitik. Bei dem Zusammentreffen war unterstrichen worden, dass inzwischen jedes vierte in Deutschland neugeborene Kind ein Elternteil mit Migrationshintergrund habe. Eine ordnungspolitisch ausgerichtete Ausländer- in Gestalt einer Minderheitenpolitik hält Beck daher heute nicht mehr für eine adäquate Antwort auf die gesellschaftlichen Veränderungen und die aktuellen Rahmenbedingungen der Migration und Integration.

Beck wandte sich in diesem Zusammenhang gegen den Begriff "Multikulturalismus". Es handele sich dabei um eine Schöpfung der Konrad-Adenauer-Stiftung, die ein Nebeneinander der Kulturen statt deren Miteinander ausdrücke. Sie bevorzuge, mit dem Begriff Interkulturalität zu verdeutlichen, dass sowohl den Einwandernden als auch der sie aufnehmenden Gesellschaft Veränderungen abverlangt würden.

Einer Presseerklärung der Bundesregierung zufolge hatte Beck auf einer Pressekonferenz nach der Veranstaltung weiter ausgeführt, besonders erfolgreich seien in Sachen praktischer Integrationsbemühungen die Sprachkurse, die mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes seit Anfang diesen Jahres verpflichtend eingeführt wurden. Nach Angaben der Bundesregierung nahm die Zahl der freiwilligen und verpflichteten Teilnehmer an Sprachkursen von rund 75 000 Spätaussiedlern und 21 000 Ausländern aus Drittländern im Jahre 2004 auf bereits 90 000 bis Mai 2005 zu. Die Freiwilligenquote liege bei sechsundsechzig Prozent.

Die Kurse werden auf der Grundlage von § 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG; Mitgliederbereich) und § 9 Abs. 1 Satz 5 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) in Verbindung mit der Integrationskursverordung (IntV; Mitgliederbereich) durchgeführt. Die Kurse sollen gemäß § 3 Abs. 1 IntV

"1. dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache nach § 43 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes und § 9 Abs. 1 Satz 1 des Bundesvertriebenengesetzes und
2. der Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit"

dienen. Zu den Kursen können Ausländer und Spätaussiedler aber nicht nur verpflichtet werden, sondern sie haben auch einen Anspruch auf Teilnahme. Daraus ergeben sich Folgeprobleme hinsichtlich der Gruppengröße, die zum Teil doppelt so groß ist, wie es pädagogisch gerade angesichts der Vielzahl an vertretenen Nationalitäten sinnvoll wäre, und insbesondere hinsichtlich der Kosten für die Kurse, womit natürlich auch das erste angesprochene Problem zusammenhängt.

Bürgermeister Horst Schneider, Bürgermeister der deutschen Stadt mit dem höchsten Ausländeranteil an der städtischen Bevölkerung, Offenbach, wo die Quote bei einunddreißig Prozent liegt, rechnete gegenüber der ARD vor, dass die Gemeinden eine Unterfinanzierung durch die übergeordneten Stellen von ca. einem Drittel zu verkraften hätten: Pro Teilnehmer und Kursstunde würden den Kommunen zwei Euro erstattet, einen weiteren müssten sie selbst finanzieren.

Es ist Beck zuzustimmen, dass dieser Euro es den Gemeinden wert sein sollte, zumal bei sich abzeichnenden Fortschritten in der Integration andere kostenintensive Probleme wie zum Beispiel im Bereich des Arbeitslosengeldes II oder im Hinblick auf Jugendbanden abgemildert werden könnten.