Nachdem migrationsrecht.net über die Auswirkungen des Deutschtests als Nachzugshindernis für Ehegatten berichtet hat, erreichte die Redaktion mehrere Zuschriften. Ein weiteres Beispiel wird hier veröffentlicht. Die Vereinbarkeit der Sprachvoraussetzungen mit der Familienzusammenführungsrichtlinie - die auch das BVerwG für klärungsbedürftig hält - hat damit für die Betroffenen tiefgreifende Auswirkungen.
"Ich bin seit März 2011 mit einem Algerier verheiratet. Seit März habe ich meinen Mann nicht mehr gesehen. Leider befinden wir uns nicht in der Lage, dass mein Mann einen Kurs am Goethe-Institut besuchen kann. Die Entfernung ist schlicht zu groß und die Kosten sind immens. Also haben wir online zusammen gelernt, das aber nur am Rande. Mein Mann ist 3 mal nach Algier gereist, um den Test abzulegen und ist 3 mal durchgefallen. Die Testergebnisse wurden aufgrund steigender Prüfungsangst immer schlechter. Das Goethe-Institut kann und will aber keine Hilfestellung leisten. Auch ich hege langsam den Verdacht, dass man ja gern mehrmals anreisen darf. Dies bringt ja doch auch Geld ein, da jeder Test 80 € kostet, was in einem Land wie Algerien für den Durchschnittsbürger ein Heidengeld bedeutet.
Nun haben wir einen Anwalt beauftragt. Dieser hat sich per Mail mit der Botschaft in Algier in Verbindung gesetzt. Wir wollen hier einen Deutschkurs machen, den ich bereits gebucht habe. Des weiteren würde ich mich verpflichten, für meinen Mann zu sorgen. Das ganze Verfahren ist entwürdigend für meinen Mann, der sich einfach nur entwertet fühlt.
Die Botschaft sieht sich nach 3 Wochen nicht in der Lage zu antworten, ob sie unter den o. g. Voraussetzungen ein Visum ausstellen würde. Dazu kommt, dass ich als Deutsche eigentlich nicht verpflichtet bin, eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG abzugeben. Doch ich will mit meinem Mann zusammenleben, und darum bin ich bereit, das zu tun.
Doch was der Staat von seinen Bürgern erwartet und für zumutbar erachtet, ist für mich Schikane. Es wundert mich kaum, dass wir in der Welt nicht gern gesehen sind, außer als Geldgeber, wenn wir so mit unseren Bürgern umgehen. Liebe und Emotionen und der Schutz der Ehe stehen hier standardmäßig unter Scheineheverdacht. Es darf nicht sein, was nicht sein darf. Menschen dürfen sich nicht über das Internet in Menschen verlieben, die kein Deutsch sprechen.
Doch die Auswirkungen der Unterstellung der Behörden, dass ich eine Scheinehe eingegangen sei, werden erst später auf mich zukommen, wenn die Ämter mich besuchen werden, um zu kontrollieren, ob ich auch wirklich mit meinem Mann, den ich liebe, zusammenlebe, schließlich ist er 11 Jahre jünger als ich.
Ab wann greift in Deutschland der Schutz der Ehe, oder gilt der nur für die Ehe deutscher Staatsangehöriger? Binationale Ehen sind in der Zeit der Globalisierung und des Internets keine Seltenheit mehr, jedoch scheitern viele Beziehungen schon vor dem realen Eheleben an den Gesetzen in Deutschland. Manchmal glaube ich, dass dies gewollt ist. Nach der Devise: 'Macht es denen mal schwer, dann wollen die irgendwann nicht mehr.'
Mein Mann und ich kämpfen seit 8 Monaten um den Nachzug. Unsere emotionale Lage ist mehr als schmerzhaft, Lebensfreude und Hoffnungen werden immer geringer.
Danke Deutschland für nichts. Aber meine Steuern sind weiterhin willkommen.
Entschuldigen Sie bitte, wenn ich Fehler gemacht habe, aber dieses Thema wühlt mich sehr auf. Ich bin in der Lage, meinen Mann und mich zu versorgen. Ich kann aber nicht dauernd hinfliegen, um ihn zu sehen, denn ich habe hier schließlich auch Verpflichtungen.
Die A1-Regel ist für Menschen, die auch Gefühle haben, grausam, und Deutschland muss darüber nachdenken, ob sie beibehalten wird. Wir leben in der EU und das EU-Recht sagt, dass es ist nicht in Ordnung ist, was in Deutschland passiert. Doch Deutschland steht da wie ein bockiges Kind an der Supermarktkasse und sagt: 'Ich will aber!'
Traurig.
Vielen Dank, dass ich loswerden konnte, wie ich mich als Betroffene fühle."