Einbürgerungen,2004, Staatsangehörigkeitsgesetz, Statistisches Bundesamt, Neuwahlen

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WIESBADEN ? Am 20. Juli 2005 teilte das statistische Bundesamt mit, dass im Jahre 2004 rund 127.150 Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eingebürgert wurden. Damit liegt die Einbürgerungszahl mit 13.600 weniger Einbürgerungen als im Vorjahr 9,6 % unter dem Vorjahreswert. Nach Erlass des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (download im Mitgliederbereich) im Jahr 2000 hatten die Einbürgerungen den Höchststand von knapp 186.700 Personen erreicht. In den Folgejahren nahm ihre Zahl jeweils ab. Der Rückgang im Jahr 2004 war deutlich schwächer als im Jahr 2002 (? 13,2%), jedoch etwas stärker als in 2003 (? 8,9%).

Von allen Eingebürgerten des Jahres 2004 erwarben rund 82.950 (65%) die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund eines mindestens achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland sowie einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (Lexikon Migrationsrecht.Net) oder -berechtigung. Das waren etwa 3 330 (? 3,9%) weniger als 2003. In Deutschland lebende ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder dieser Personen können nach kürzeren Zeiten eingebürgert werden. Die Zahl dieser Einbürgerungen ging gegenüber dem Vorjahr stark von rund 25.100 auf knapp 19.900 (? 21%) zurück.

Leicht zugenommen haben Einbürgerungen von im Ausland lebenden früheren deutschen Staatsangehörigen und deren Nachkommen, denen zwischen 1933 und 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen entzogen wurde. Solche Einbürgerungen stiegen von etwa 3 700 in 2003 auf etwa 3 800 (+ 3,6%).

Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellte 2004 mit rund 44 470 Personen ? wie schon in den letzten Jahren ? die Türkei. Ihr Anteil an allen Einbürgerungen war mit 35% deutlich höher als der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden ausländischen Personen (26%). An zweiter und dritter Stelle folgten Einbürgerungen von Personen aus Polen (knapp 7 500) und aus dem Iran (rund 6 360).

Im Vorjahresvergleich haben Einbürgerungen von Personen aus Polen (+ 150,8%) und aus der Russischen Föderation (+ 58,5%) stark zugenommen, gefolgt von solchen aus dem Irak (+ 18,8%), während die Einbürgerungen von Personen aus Serbien und Montenegro (? 30,7%) sowie dem Iran (? 32,6%) am meisten zurückgingen.

Es ist zudem erkennbar, dass in rot-grün regierten Ländern wie Nordrhein-Westphalen deutlich mehr Einbürgerungen erfolgten, als in CDU/CSU geführten Ländern wie etwa in Bayern. Es kann gehofft werden, dass eine neue Regierung nach den im September erfolgenden Neuwahlen des Bundestags nicht zu weniger neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern führt.

Weitere Informationen:

ebook: ?Staatsangehörigkeitsrecht im Zeichen des neuen Zuwanderungsrechts"
von Prof. Dr. Günter Renner