Fortbildungsveranstaltung zu Leistungsausschlüssen von Ausländern im SGB II

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Restplätze in der Fortbildungsveranstaltung "Leistungsansprüche von Ausländern im SGB II – Leistungsausschlüsse für EU-Bürger" noch frei. Am Dienstag, den 17. März 2015 wird es in Frankfurt am Main eine Fortbildungsveranstaltung zu der Schnittstellenproblematik zwischen dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Ausländerrecht geben.Zielgruppe der Veranstaltung sind Mitarbeiter der Leistungsträger nachdem SGB II, aber auch solche der Ausländerbehörden.

Durch die Veranstaltung führen ein Sozialrichter (Richter am Sozialgericht Hofmann, Darmstadt) und ein Verwaltungsrichter (Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dienelt, Darmstadt).

Schwerpunkte bilden die Rechtsstellungen von Ausländern, insbesondere von Unionsbürgern, die SGB II-Leistungen beantragen bzw. schon erhalten.

Es werden folgende Fragen erörtert, die in der Praxis besondere Probleme bereiten:
• Ansprüche von Ausländern im SGB II im Allgemeinen
• Ansprüche von Unionsbürgern im SGB II
• Leistungsausschlüsse von Ausländern im SGB II
• Darstellung des aktuellen Standes der Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie, der VO (EG) 883/2004 und des Europäischen Fürsorgeabkommen im SGB II, insbesondere die Auswirkung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Dano auf die Ansprüche von Unionsbürgern im SGB II
• Die Folgen der Freizügigkeitsvermutung im nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland auf den Sozialleistungsbezug von Unionsbürgern,
• Zusammenspiel der Sozial- und Ausländerbehörden in Bezug auf die Ausschlusstatbestände des § 7 Abs. 1 SGB II.

Die Tagung wird anhand vieler konkreter Beispiele ausgehend von § 7 Abs. 1 SGB II aufzeigen:
• Wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern des SGB II und der Ausländerbehörde ist
• Welche Auswirkungen Entscheidungen der Ausländerbehörden und deren Ausbleiben auf den Leistungsbezug im SGB II haben.
• Welche Auswirkungen von Veränderungen im aufenthaltsrechtlichen Bereich auf den Leistungsanspruch im SGB II haben.

Kontakt: migrationsrecht.net(at)t-online.de oder über diese Homepage.

Dr. Dienelt, Richter am VG