Am Donnerstag, den 23.06.2016 wird der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dienelt in Frankfurt am Main eine Veranstaltung zu aktuellen Fragen des FreizügG/EU durchführen. Insbesondere die Rechtsprechung des EuGH zum Sozialhilfeausschluss bei EU-Bürgern, etwa innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise und bei Arbeitssuche, führt dazu, dass die Ausländerbehörden die Sachverhalte unter Kontrolle halten müssen.
Die Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf:
- Wie formuliere ich die Verfügung richtig?
- Wie reagiere ich auf Änderungen der Sachlage?
- Muss der Sofortvollzug angeordnet werden?
Diesen und anderen Fragen wird im Rahmen der Tagung nachgegangen. In der Veranstaltung werden außerdem folgende Schwerpunkte gebildet:
- Freizügigkeit von Unionsbürgern, einschließlich der Neuregelung zur Arbeitsuche.
- Die Freizügigkeitsvermutung.
- Die Wiedereinreisesperren bei Scheinehe und Täuschung.
- Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen zu EU-Bürgern.
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht.
- Daueraufenthaltsrecht.
- Diskriminierungsverbot des Art. 18 des Vertrags über die Europäische
Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. - Günstigkeitsgebot nach § 11 FreizügG/EU und
- Die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU.
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Dr. Dienelt, Vorsitzender Richter am VG