Hartz IV, Zuwanderungsgesetz, Flüchtlinge, Bericht, Knake-Werner, Berliner Model

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Berlin ? Am 19. April 2005 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner, einen Bericht an das Abgeordnetenhaus unter dem Titel "Hartz IV: Flüchtlingen Zugang zu Beschäftigung sichern" gebilligt. Dieser Bericht befasst sich vorwiegend mit einem Problem, das durch das Zusammenspiel des neuen Zuwanderungsgesetzes mit dem IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (ugs.: Hartz IV) entstanden ist: Asylbewerbern und geduldeten Migrantinnen und Migranten ist grundsätzlich jegliche Arbeit untersagt; insbesondere wurden auch die bisherigen Regelungen zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit aus dem Sozialhilferecht nicht in das geltende Recht übernommen.

Unter Duldung im vorbezeichneten Sinne ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung zu verstehen, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist [und trotzdem, z. B. im Falle eines zu befürchtenden Verstoßes gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates vom 4. November 1950 (EMRK), nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, einen Aufenthaltstitel einzuräumen]. Die Duldung vermittelt keinen rechtmäßigen Aufenthalt.

Der Bericht beschreibt die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und -bewerbern in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung, der diesen Menschen seit dem 1. Januar 2005 mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im SGB II sowie dem In-Kraft-Treten des neuen Sozialhilferechts (SGB XII) verschlossen ist. Im Bericht wird ein Weg aufgezeigt, wie den Betroffenen wieder Beschäftigung ermöglicht werden kann. Dr. Knake-Werner: "Mit dem In-Kraft-Treten der beiden neuen Gesetze ist den langjährig hier lebenden Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit Anspruch auf Sozialhilfe aufgrund des Asylbewerbergesetzes der bisherige Zugang zu Beschäftigung verwehrt. In Berlin sind rund 5 100 Menschen ausländischer Herkunft davon betroffen. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe einerseits und dem neuen Sozialhilferecht andererseits sind die bisherigen Vorschriften zur gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit im Sozialhilferecht nicht mehr enthalten, so dass Rechtsunklarheit entstanden ist. Diese haben wir jetzt beseitigt. Durch eine analoge Anwendung der Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz wird es zukünftig möglich, diesen Menschen wieder eine Beschäftigung zu geben."

Die Vereinigung PRO ASYL (extern) hatte schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen <...>(extern), welche Folgen die mangelnde Abstimmung der neuen Gesetze haben würde. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte damals ein absolutes Beschäftigungsverbot auch für legal in Deutschland lebende Ausländer befürwortet. Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich am bisherigen Modell der nachrangigen Vermittlung orientieren. Die neue Regelung war offen gestaltet worden, werde aber, so PRO ASYL im März dieses Jahres <...>(extern) , sehr restriktiv gehandhabt.

Nach Angaben von PRO ASYL bekämen sogar Personen, die jahrelang beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren, keine Arbeitserlaubnis (Lexikon MIgrationsrecht.Net) mehr. Dazu lägen PRO ASYL Erkenntnisse aus mehreren Bundesländern vor. De facto werde nun Schilys Forderung, die zunächst im Gesetzgebungsverfahren so nicht verwirklicht worden sei, umgesetzt. Die Ursache sieht PRO ASYL in der Beschäftigungsverfahrensverordnung für Mitglieder zum Download des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 22. November 2004. Auch verfahrensrechtliche Änderungen unterstützten diese Tendenz. Das neue Zuwanderungs- und Arbeitsförderungsrecht sehen keine gesonderte Arbeitserlaubnis mehr vor. An deren Stelle ist ein entsprechender Zusatz im Aufenthaltstitel (Lexikon MIgrationsrecht.Net) getreten. Damit sind die Ausländerbehörden unmittelbare Ansprechpartner der Betroffenen, die ggf. gemäß § 4 Abs. 2 S. 3 AufenthG 2004 bei den Arbeitsagenturen verwaltungsintern die Zustimmung einholen. Der als Verbesserung ausgewiesene Übergang zu einem so genannten "One Stop Government" erweise sich nunmehr in der Praxis als bürokratisches Monstrum. Den Betroffenen sei der direkte Zugang zu den Arbeitsagenturen verwehrt, und die Ausländerbehörden verwiesen bei Verfahrensverzögerungen regelmäßig auf die Arbeitsagenturen.

Regelmäßige Folge für die Betroffenen ist entweder der Weg in die Erpressbarkeit und Illegalität der Schwarzarbeit oder der gänzliche Verlust ihres Arbeitsplatzes. Man darf also hoffen, dass von dem neuen Berliner Modell auch Signalwirkung für die Problematik der rechtmäßig in Deutschland lebenden und arbeitenden Migrantinnen und Migranten ausgeht.