Frei Plätze bei den Integrationskursen führen zur Aufforderung des Bundesministeriums des Innern an die Innenministerien der Länder, die Ausländerbehörden anzuhalten, Ausländer vermehrt zur Teilnahme an Integrationskursen zu verpflichten
Mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27.07.2005 wurden die Innenministerien gebeten, die Ausländerbehörden zu einer verstärkten Anwendung des § 44 a AufenthG anzuhalten. Trotz der Aufnahme von annähernd 4000 Integrationskursen im 1. Halbjahr 2005 sei anhand der bisherigen Anmeldungen festgestellt worden, dass die Ausländerbehörden von der Möglichkeit, Ausländer gemäß § 44 a AufenthG zur Teilnahme an Integrationskursen zu verpflichten, kaum Gebrauch machen würden. Da 1700 zugelassene Kursträger ein bundesweit flächendeckendes Angebot an Integrationskursegewährleisten könnten, stünden genügend freie Kapazitäten zur Verfügung.
Darüber hinaus hält es das Bundesministerium des Innern für erforderlich, dass die Ausländerbehörden im Sinne einer effektiven Integrationsberatung die Neuzuwanderer verstärkt über das Beratungsangebot informieren und an die Beratungsstellen verweisen.