OLG Frankfurt am Main - 20 W 223/08 - Beschluss vom 16.09.2010

OLG Frankfurt am Main - 20 W 223/08 - Beschluss  vom 16.09.2010

Zum Scheitern der Abschiebung:

Die Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung ist mit der durch die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnenen Abschiebung, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war, beendet.

Zum Scheitern der Abschiebung:

Die Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung ist mit der durch die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnenen Abschiebung, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war, beendet.

Dateiname: haft_olg-ffm_haftbeschluss-endet-mit-beginn-der-abschiebung_160910.pdf
Dateigröße: 277.11 KB
Erstellungsdatum: 22.11.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 22.11.2010