Zum Scheitern der Abschiebung:
Die Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung ist mit der durch die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnenen Abschiebung, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war, beendet.
Dateiname: | haft_olg-ffm_haftbeschluss-endet-mit-beginn-der-abschiebung_160910.pdf |
Dateigröße: | 277.11 KB |
Erstellungsdatum: | 22.11.2010 |
Letztes Update am: | 22.11.2010 |