Zum Scheitern der Abschiebung:
Die Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung ist mit der durch die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnenen Abschiebung, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war, beendet.
Zum Scheitern der Abschiebung:
Die Haftanordnung zur Sicherung einer Abschiebung ist mit der durch die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht begonnenen Abschiebung, indem der Betroffene zum Besteigen des Flugzeugs gezwungen worden war, beendet.
Dateiname: | haft_olg-ffm_haftbeschluss-endet-mit-beginn-der-abschiebung_160910.pdf |
Dateigröße: | 277.11 KB |
Erstellungsdatum: | 22.11.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 22.11.2010 |