OLG München - 34 Wx 157/05 - Beschluss vom 12.12.2005
Zur Frage der Freiheitsentziehung durch erzwungenen Aufenthalt im Transitbereich
Der erzwungene Aufenthalt eines nicht einreiseberechtigten Ausländers im Transitbereich eines Flughafens außerhalb des so genannten Flughafenverfahrens stellt eine Freiheitsentziehung dar, wenn die Zurückweisung nicht umgehend durchgeführt wird.
Für das Vorliegen einer Freiheitsentziehung kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer berechtigt oder unberechtigt auf deutsches Staatsgebiet gelangt ist. Unerheblich ist auch, ob der Ausländer es zu vertreten hat, dass seine Zurückweisung nicht unverzüglich vollzogen werden kann.