OLG München - Wx 074/09 - Beschluss vom 24.08.2009

OLG München - Wx 074/09 - Beschluss vom 24.08.2009
Zur Kostenentscheidung auch im Hinblick auf das FamFG
  1. Die isolierte Auslagenentscheidung in einer Abschiebungshaftsache ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn eine im Zeitpunkt der Auslagenentscheidung bereits rechtskräftig gewordene Hauptsacheentscheidung ergangen ist.
  2. Wird im Beschwerdeweg die Dauer von noch nicht vollstreckter Abschiebungshaft verkürzt, rechtfertigt dies allein in der Regel nicht eine (teilweise) Auslagenerstattung nach § 16 Satz 1 FEVG.
  3. Eine großzügige Betrachtungsweise legt schließlich der Umstand nahe, dass nach dem zum 1.9.2009 in Kraft tretenden FamFG vom 17.12.2008 (BGBl I S. 2585) die Kostenentscheidung von der Sachentscheidung abgekoppelt ist und eine dem § 20a FGG entsprechende Regelung dem neuen Verfahrensrecht unbekannt ist. Damit werden zukünftig Kostenentscheidungen ohnehin isoliert anfechtbar sein.
Dateiname: haft_olg_muenchen_kostenentscheidung_240809.pdf
Dateigröße: 92.11 KB
Erstellungsdatum: 19.10.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009