OLG Oldenburg - 13 W 31/09 - Beschluss vom 19.08.2009

OLG Oldenburg - 13 W 31/09 - Beschluss vom 19.08.2009
Zuständigkeit des Gerichts bei der weiteren Beschwerde

Soweit der Senat früher (OLG Oldenburg, Beschluss vom 19. März 2007 zu 13 W 14/07, InfAuslR 2007, 246) die Auffassung vertreten hat, nach der Regelung des § 106 Abs. 2 AufenthG dürfe das Verfahren nur insoweit an das Amtsgericht des Haftortes abgegeben werden, wie über die Fortdauer von Abschiebehaft zu entscheiden ist, hält er nicht mehr an dieser Auffassung fest.

Dateiname: haft_olg-oldenburg-zustaendigkeit-gericht-bei-weiterer-beschwerde-190809.pdf
Dateigröße: 287.41 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009