Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Möglichkeiten und Grenzen

Auch für einfache Mitglieder zugänglich!

Im Wettbewerb um die besten ausländischen Fachkräfte mussten die nötigen Strukturen geschaffen werden, um interessierte Fachkräfte von Deutschland überzeugen zu können. Um die Verwaltungsverfahren effizienter und serviceorientierter zu gestalten, wurde mit § 81a AufenthG ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt, das der Gewinnung von Ausländern mit qualifizierten Berufsabschlüssen dient.

Was sind die wichtigsten Ziele dieses Online-Seminars?

  • Sie erhalten Kenntnis vom wesentlichen Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
  • Sie vermeiden Beratungsfehler, indem sie die unterschiedlichen Regelungen der Anerkennungsverfahren kennenlernen
  • Sie erhalten Klarheit über die Grenzen des Verfahrens
  • Die Besonderheiten für Unionsbürger werden dargestellt

Das Online-Seminar wird 1 Stunde Ihrer Zeit beanspruchen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein.

Nach der Anmeldung erhalten Sie mindestens drei Seminartermine angeboten. Wenn keiner der Termine Ihnen zusagt, so können Sie sich einfach später noch einmal anmelden. Hinweis: Der nächste Termin, der Ihnen angeboten wird, findet innerhalb der ersten Stunde nach erfolgter Anmeldung statt.

Sie möchten an dem Online-Seminar teilnehmen, ohne die Mitgliedschaft Plus zu erwerben?

Dann bestellen Sie einfach direkt über den Kontakt im Impressum das Seminar für 79,00 € zzgl. USt.

Bitte teilen Sie bei der Bestellung mit, ob sie eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO erhalten wollen, da hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € zzgl. USt erhoben wird.

Für Fachanwälte im Arbeitsrecht sowie Fachanwälte im Migrationsrecht besteht die Möglichkeit, eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zu erhalten. Bitte beachten Sie insoweit die nachfolgenden Hinweise:

  • Sie erhalten unmittelbar am Ende des Online-Seminars die Möglichkeit, eine Leistungskontrolle in Form eines pdf-Dokuments herunterzuladen. Diese müssen Sie ausfüllen und an Migrationsrecht.net GmbH per E-Mail übermitteln.
  • Für die Bearbeitung der Lernerfolgskontrolle ist ein Betrag in Höhe von 40,00 € zu entrichten.
  • Haben Sie die Leistungskontrolle bestanden, erhalten Sie die Bescheinigung nach § 15 Abs. 4 FAO zugesandt.
  • Die Entscheidung über die Anerkennung der Bescheinigungen liegt bei den Rechtsanwaltskammern.

Ihr Dozent: Dr. Klaus Dienelt

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