OVG Lüneburg - 11 LA 490/07 - Beschluss vom 23.03.09

OVG Lüneburg - 11 LA 490/07 - Beschluss vom 23.03.09

"Kostenerstattungspflicht bei rechtswidriger Abschiebungshaft
und Bordgewalt"

Die Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft lässt die Kostenerstattungspflicht eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers für aus der Haft erfolgte Transporte nicht entfallen. Wird er anschließend auf dem Luftweg abgeschoben, hat er die Kosten auch notwendiger Begleitpersonen (z.B. Polizeibeamter) zu tragen. Ein der Abschiebung entgegenstehender Wille des Ausländers ist für den Piloten auch bei Ausübung der Bordgewalt von Rechts wegen unbeachtlich. Die Hoheitsgewalt der Polizeibehörden wird durch die sog. Bordgewalt des Piloten nicht ausgeschlossen und endet nicht mit Schließen der Bordtüren eines Flugzeugs.
Mit Ausführungen zur Botschaftsvorführung nach § 82 Abs. 4 AufenthG.
Dateiname: haft_ovg-lueneburg-bordgewalt-des-piloten-230309.pdf
Dateigröße: 312.06 KB
Erstellungsdatum: 04.07.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 14.11.2009