OVG Lüneburg - 11 LC 287/08 - Urteil vom 15.09.2009

OVG Lüneburg - 11 LC 287/08 - Urteil vom 15.09.2009
Erstattung von Abschiebungshaftkosten

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, wenn der ursprüngliche Haftanordnungsgebeschluss des Amtsgerichts vom Landgericht mit Wirkung „ex tunc“ aufgehoben wurde und sich dadurch die tatsächlich durchgeführte Abschiebungshaft insofern als von Anfang an rechtswidrig erwiesen hat.

Dateiname: haft_ovg-lueneburg-keine-haftkosten-bei-aufhebung-ex-tunc-150909.pdf
Dateigröße: 290.87 KB
Erstellungsdatum: 14.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 19.12.2009