BGH - 3 StR 87/11 - Beschluss vom 05.07.2011

BGH - 3 StR 87/11 - Beschluss  vom 05.07.2011

Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen.

Dateiname: mnet_bgh-95-i-7-aufenthg_050711.pdf
Dateigröße: 98.81 KB
Erstellungsdatum: 05.10.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 05.10.2011