2 StR 24/04 - B. v. 07.05.2004

2 StR 24/04 - B. v. 07.05.2004

Unerlaubte Einreise; unerlaubter Aufenthalt; Urkundenfälschung; Tateinheit

Leitsatz (nicht amtlich):

Wer einen verfälschten ausländischen Reisepass mit sich führt, um sich bei einer Kontrolle mit der falschen Identität auszuweisen und damit seine illegale Einreise und seinen illegalen Aufenthalt zu verschleiern, handelt in Tatmehrheit.

Beschluss des 2. Strafsenats vom 07. Mai 2004 - BGH StR 24/04

Unerlaubte Einreise; unerlaubter Aufenthalt; Urkundenfälschung; Tateinheit

Leitsatz (nicht amtlich):

Wer einen verfälschten ausländischen Reisepass mit sich führt, um sich bei einer Kontrolle mit der falschen Identität auszuweisen und damit seine illegale Einreise und seinen illegalen Aufenthalt zu verschleiern, handelt in Tatmehrheit.

Beschluss des 2. Strafsenats vom 07. Mai 2004 - BGH StR 24/04

Dateiname: bgh_2_str_24-04-b-v-7.5.2004.pdf
Dateigröße: 14.03 KB
Erstellungsdatum: 06.04.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 25.04.2009