5 StR 122/05 - B. v. 11.05.2005

5 StR 122/05 - B. v. 11.05.2005

Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Osteuropa; Altfall

Leitsatz (nicht amtlich):

Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat. Entscheidend kommt es allein darauf an, ob der Aufenthalt des betreffenden Ausländers zur Tatzeit genehmigungspflichtig war und ob in diesem Fall die erforderliche Genehmigung vorlag oder nicht.

Die dem früheren § 92a AuslG entsprechende Strafnorm des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes (§ 96 AufenthG) stellt im vorliegenden Fall auch kein milderes Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB dar.

Beschluss des 5. Strafsenats vom 11. Mai 2005 - BGH 5 StR 122/05

Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Osteuropa; Altfall

Leitsatz (nicht amtlich):

Die bloße Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs der Aufenthaltsgenehmigungspflicht durch den Beitritt verschiedener osteuropäischen Staaten zur Europäischen Union zum 1. Mai 2004 ist keine im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB relevante Änderung des Einschleusungstatbestandes, weil sich damit der Inhalt der strafbewehrten Verhaltensnorm nicht geändert hat. Entscheidend kommt es allein darauf an, ob der Aufenthalt des betreffenden Ausländers zur Tatzeit genehmigungspflichtig war und ob in diesem Fall die erforderliche Genehmigung vorlag oder nicht.

Die dem früheren § 92a AuslG entsprechende Strafnorm des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes (§ 96 AufenthG) stellt im vorliegenden Fall auch kein milderes Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB dar.

Beschluss des 5. Strafsenats vom 11. Mai 2005 - BGH 5 StR 122/05

Dateiname: bgh_5_str_122-05-b-v-11.5.2005.pdf
Dateigröße: 12.92 KB
Erstellungsdatum: 06.04.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 25.04.2009