BVerfG stellt mit Beschluss vom 24.10.2011 (2 BvR 1969/09) fest, dass der BayVGH die Ausweisungsvorschrift des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU auf türkische Staatsangehörige willkührlich angewandt habe. Außerdem beruhten die Ausführungen zum Vier-Augen-Prinzip auf einer Verletzung der Vorlagepflicht.
BVerfG stellt mit Beschluss vom 24.10.2011 (2 BvR 1969/09) fest, dass der BayVGH die Ausweisungsvorschrift des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU auf türkische Staatsangehörige willkührlich angewandt habe. Außerdem beruhten die Ausführungen zum Vier-Augen-Prinzip auf einer Verletzung der Vorlagepflicht.
| Dateiname: | rspr-bverfg-2bvr1969-09-vier-augen-prinzip.pdf |
| Dateigröße: | 502.79 KB |
| Erstellungsdatum: | 16.11.2011 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 20.07.2013 |