BVerfG Vier-Augen-Prinzip

BVerfG Vier-Augen-Prinzip

BVerfG stellt mit Beschluss vom 24.10.2011 (2 BvR 1969/09) fest, dass der BayVGH die Ausweisungsvorschrift des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU auf türkische Staatsangehörige willkührlich angewandt habe. Außerdem beruhten die Ausführungen zum Vier-Augen-Prinzip auf einer Verletzung der Vorlagepflicht. 

Dateiname: rspr-bverfg-2bvr1969-09-vier-augen-prinzip.pdf
Dateigröße: 502.79 KB
Erstellungsdatum: 16.11.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 20.07.2013