Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer

Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer

In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 62 Absatz 2 EStG insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als die Gewährung von Kindergeld im Falle eines gestatteten oder geduldeten Aufenthalts aus humanitären Gründen von über drei Jahren noch von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht wird hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 6. November 2009 (BVerfG – 2 BvL 4/07) entschieden, dass die Vorlage unzulässig ist.

Dateiname: rspr-bverfg-kindergeldausschluss.pdf
Dateigröße: 27.9 KB
Erstellungsdatum: 26.11.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 20.07.2013