Das BVerfG - 2 BvR 1830/08 - hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts nochmals umfassend erläutert. Anknüpfend an frühere Entscheidungen wurde hervorgehoben, dass Art. 6 GG ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht schon aufgrund formal-rechtlicher familiärer Bindungen entfalte. Entscheidend sei vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern.
Das BVerfG - 2 BvR 1830/08 - hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts nochmals umfassend erläutert. Anknüpfend an frühere Entscheidungen wurde hervorgehoben, dass Art. 6 GG ausländerrechtliche Schutzwirkungen nicht schon aufgrund formal-rechtlicher familiärer Bindungen entfalte. Entscheidend sei vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern.
Dateiname: | bverfg_umgangsrecht.pdf |
Dateigröße: | 48.08 KB |
Erstellungsdatum: | 11.12.2008 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 20.07.2013 |