Das Verfahren betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem nach § 51 Abs. 1 AuslG bestandskräftig anerkannten Flüchtling eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen ist und inwiefern etwaige Zweifel an seiner Identität und Staatsangehörigkeit insoweit von Bedeutung sind.
Urteil des 1. Senats vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 1 C 12.02
Dateiname: | 1_c_12.02-u-v-17.12.2002.pdf |
Dateigröße: | 66.17 KB |
Erstellungsdatum: | 14.04.2008 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |