BVerwG 1 C 14.04 - U. v. 7.12.2004

BVerwG 1 C  14.04 - U. v. 7.12.2004

Stichworte:
Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr; menschenunwürdige Behandlung; unmenschliche Haftbedingungen; lebenslange Freiheitsstrafe; Krankheit; faires Verfahren; durch Folter erpresste Aussagen; Religionsfreiheit; Familienschutz; Staatsschutzdelikte; Rechtsschutz durch EGMR; Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln.

Leitsatz:
Bei der Abschiebung in einen anderen Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht eine Mitverantwortung des abschiebenden Staates, die Konventionsrechte im Zielstaat der Abschiebung zu gewährleisten, nur dann, wenn dem Ausländer nach seiner Abschiebung Folter oder sonstige schwere und irreparable Misshandlungen drohen und effektiver Rechtsschutz - auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist.

Urteil des 1. Senats vom 7. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 14.04

Dateiname: 1_c_14.04-u-v-7.12.2004.pdf
Dateigröße: 120.24 KB
Erstellungsdatum: 14.04.2008
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009