BVerwG 1 C 15.05 - U. v. 18.7.2006

BVerwG 1 C 15.05 - U. v. 18.7.2006

Stichworte:
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; Jahresfrist für Widerruf; Prognosemaßstab bei andersartiger Rückkehrverfolgung; innerer Zusammenhang zwischen früherer Verfolgung und Rückkehrverfolgung; private Verfolgung; nichtstaatliche Akteure; nichtstaatliche Gruppenverfolgung; Gruppenverfolgung durch Private; Maßstab für nichtstaatliche Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; Berufungsbegründung.

Leitsätze:

1. Die Grundsätze für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung (hier: von Christen im Irak) durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch das Zuwanderungsgesetz ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist.

2. Droht dem (hier: wegen des subjektiven Nachfluchtgrunds der Asylantragstellung in Deutschland) anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung (hier: wegen der Religionszugehörigkeit durch Private), ist der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden.

Urteil des 1. Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05

Dateiname: 1_c_15.05-u-v-18.7.2006.pdf
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Erstellungsdatum: 14.04.2008
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009