BVerwG 1 C 9.03 - U. v. 20.1.2004

BVerwG 1 C 9.03 - U. v. 20.1.2004

Stichworte:
Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; Übertritt zum christlichen Glauben; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Flüchtlingsbegriff; Flüchtlingseigenschaft; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgung; Religionsfreiheit; religiöse Verfolgung; religiöses Existenzminimum; forum internum; Gottesdienstbesuch im Iran.

Leitsatz:
Das Verbot für zum Christentum konvertierte Muslime (hier: im Iran), an "öffentlichen oder offiziellen" Gottesdiensten der christlichen Kirchen teilzunehmen, verletzt noch nicht das asylrechtlich geschützte religiöse Existenzminimum. Eine solche Verletzung kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn sie sich auch zum gemeinsamen Gebet und Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit nicht ohne asylerhebliche Gefährdung zusammenfinden können.

Urteil des 1. Senats vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03

Dateiname: 1_c_9.03-u-v-20.1.2004.pdf
Dateigröße: 96 KB
Erstellungsdatum: 14.04.2008
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009