Verzicht auf Asylverfahren; Einstellung; Rücknahme; Abschiebungsandrohung; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.;
Leitsatz:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auch bei einer Einstellung des Verfahrens im Fall des Verzichts gemäß § 14a Abs. 3 AsylVfG berechtigt, eine Abschiebungsandrohung zu erlassen.
Urteil des 10. Senats des BVerwG vom 17. Dezember 2009 (BVerwG 10 C 27.08).
Dateiname: | rspr-bverwg-asylr-10-c-27.08.pdf |
Dateigröße: | 38.71 KB |
Erstellungsdatum: | 29.03.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 10.07.2013 |