Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verstoßen gegen Art. 23 GFK, wenn sie zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden.
Urteil des 1. Senats vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07
Wohnsitzauflagen gegenüber anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfeleistungen beziehen, verstoßen gegen Art. 23 GFK, wenn sie zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden.
Urteil des 1. Senats vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07
Dateiname: | 1_c_17.07-u-v-15.1.2008.pdf |
Dateigröße: | 63.77 KB |
Erstellungsdatum: | 14.04.2008 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |