Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; Gefahrenmaßstab; extreme Gefahr; zielstaatsbezogene Gefahr; Gefahrenursache.
Leitsatz:
Bei der Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Zielstaat dort eine erhebliche konkrete Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der Verschlimmerung einer individuellen Erkrankung droht, sind alle zielstaatsbezogenen Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen (hier: Gefahr zusätzlicher Infektionen in Angola bei Sarkoidose).
Urteil des 1. Senats vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; Gefahrenmaßstab; extreme Gefahr; zielstaatsbezogene Gefahr; Gefahrenursache.
Leitsatz:
Bei der Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Zielstaat dort eine erhebliche konkrete Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der Verschlimmerung einer individuellen Erkrankung droht, sind alle zielstaatsbezogenen Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen (hier: Gefahr zusätzlicher Infektionen in Angola bei Sarkoidose).
Urteil des 1. Senats vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05
| Dateiname: | 1_c_18.05-u-v-17.10.2006.pdf |
| Dateigröße: | 74 KB |
| Erstellungsdatum: | 12.11.2007 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |