BVerwG 1 C 18.05 - U. v. 17.10.2006

BVerwG 1 C 18.05 - U. v. 17.10.2006

Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; Gefah­renmaßstab; extreme Gefahr; zielstaatsbezogene Gefahr; Gefahrenursache.

Leitsatz:

Bei der Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Zielstaat dort eine erhebliche konkrete Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der Verschlimmerung einer individuellen Erkrankung droht, sind alle zielstaatsbezogenen Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Verschlimme­rung der Erkrankung führen (hier: Gefahr zusätzlicher Infektionen in Angola bei Sarkoidose).

Urteil des 1. Senats vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05

Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; Gefah­renmaßstab; extreme Gefahr; zielstaatsbezogene Gefahr; Gefahrenursache.

Leitsatz:

Bei der Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Zielstaat dort eine erhebliche konkrete Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der Verschlimmerung einer individuellen Erkrankung droht, sind alle zielstaatsbezogenen Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Verschlimme­rung der Erkrankung führen (hier: Gefahr zusätzlicher Infektionen in Angola bei Sarkoidose).

Urteil des 1. Senats vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05

Dateiname: 1_c_18.05-u-v-17.10.2006.pdf
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Erstellungsdatum: 12.11.2007
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009