Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Strafbefehl.
Leitsatz:
Ein Ausweisungsgrund nach § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG i.V.m. § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 2 AuslG kann auch bei einer vorsätzlich begangenen Straftat ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt.
Urteil des 1. Senats vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 23.03
Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Strafbefehl.
Leitsatz:
Ein Ausweisungsgrund nach § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG i.V.m. § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 2 AuslG kann auch bei einer vorsätzlich begangenen Straftat ausnahmsweise zu verneinen sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt.
Urteil des 1. Senats vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 23.03
| Dateiname: | 1_c_23.03-u-v-18.11.2004.pdf |
| Dateigröße: | 81.82 KB |
| Erstellungsdatum: | 12.11.2007 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |