BVerwG 1 C 23.03 - U. v. 19.11.2004

BVerwG 1 C 23.03 - U. v. 19.11.2004

Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungs­grund; Strafbefehl.

Leitsatz:

Ein Ausweisungsgrund nach § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG i.V.m. § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 2 AuslG kann auch bei einer vorsätzlich begangenen Straftat ausnahmswei­se zu verneinen sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften han­delt.

Urteil des 1. Senats vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 23.03

Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungs­grund; Strafbefehl.

Leitsatz:

Ein Ausweisungsgrund nach § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG i.V.m. § 45 Abs. 1, § 46 Nr. 2 AuslG kann auch bei einer vorsätzlich begangenen Straftat ausnahmswei­se zu verneinen sein, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften han­delt.

Urteil des 1. Senats vom 18. November 2004 - BVerwG 1 C 23.03

Dateiname: 1_c_23.03-u-v-18.11.2004.pdf
Dateigröße: 81.82 KB
Erstellungsdatum: 12.11.2007
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009