Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; Regelausweisung; Ermessen; Schutz von Ehe und Familie; Verwurzelung.
Leitsatz:
Von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann nicht nach Ermessen abgesehen werden. Vielmehr stellt es eine gerichtlich voll überprüfbare gebundene Entscheidung dar, ob ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt.
Urteil des 1. Senats vom 30. April 2009 BVerwG 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; Regelausweisung; Ermessen; Schutz von Ehe und Familie; Verwurzelung.
Leitsatz:
Von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kann nicht nach Ermessen abgesehen werden. Vielmehr stellt es eine gerichtlich voll überprüfbare gebundene Entscheidung dar, ob ein Ausnahmefall von der Regel vorliegt.
Urteil des 1. Senats vom 30. April 2009 BVerwG 1 C 3.08
Dateiname: | rechtsprechung.bverwg.aufenthg.1_c_3.08-u-v-30.4.2009.pdf |
Dateigröße: | 73.25 KB |
Erstellungsdatum: | 14.09.2009 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 14.09.2009 |