BVerwG 1 C 32.07 - U. v. 26.8.2008

BVerwG 1 C 32.07 - U. v. 26.8.2008

Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher Zeitpunkt; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Arbeitslosengeld II; Unterhaltsbedarf; Einkommensberechnung; Erwerbstätigenfreibetrag; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; besondere Härte.

Leitsätze:
1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.

Urteil des 1. Senats vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07

Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher Zeitpunkt; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Arbeitslosengeld II; Unterhaltsbedarf; Einkommensberechnung; Erwerbstätigenfreibetrag; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; besondere Härte.

Leitsätze:
1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.

Urteil des 1. Senats vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07

Dateiname: 1_c_32_07.pdf
Dateigröße: 102.69 KB
Erstellungsdatum: 08.01.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 14.09.2009