BVerwG, U. v. 15.11.2011 - 1 C 15.10

BVerwG, U. v. 15.11.2011 - 1 C 15.10

Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Visumantrag; Auslegung; Reisedaten; Verpflichtungsklage; Erledigung; Rückkehrbereitschaft; rechtswidrige Einwanderung; Gefahr für die öffentliche Ordnung; familiäre Bindungen; Ehemann; Vater.

Leitsatz:

Die materiellen Erteilungsvoraussetzungen und Versagungsgründe des Visakodex für ein Schengen-Visum zu Besuchszwecken, nach denen u.a. zu prüfen ist, ob begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers bestehen, werden durch das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine geschlossene Visaerleichterungsabkommen weder verdrängt noch modifiziert.

Urteil des 1. Senats vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10

Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Visumantrag; Auslegung; Reisedaten; Verpflichtungsklage; Erledigung; Rückkehrbereitschaft; rechtswidrige Einwanderung; Gefahr für die öffentliche Ordnung; familiäre Bindungen; Ehemann; Vater.

Leitsatz:

Die materiellen Erteilungsvoraussetzungen und Versagungsgründe des Visakodex für ein Schengen-Visum zu Besuchszwecken, nach denen u.a. zu prüfen ist, ob begründete Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers bestehen, werden durch das zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine geschlossene Visaerleichterungsabkommen weder verdrängt noch modifiziert.

Urteil des 1. Senats vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10

Dateiname: rspr-bverwg-aufenthg-1c15.10.pdf
Dateigröße: 51.73 KB
Erstellungsdatum: 03.08.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 03.08.2012