BVerwG, U. v. 15.11.2011 - 1 C 21.10

BVerwG, U. v. 15.11.2011 - 1 C 21.10

Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Anordnung des Bundesministeriums des Innern; besonders gelagerte politische Interessen; politische Leitentscheidung; Ermessen; ermessensbindende Richtlinie; Auslegung; gerichtliche Kontrolle; Gleichbehandlungsanspruch; Verwaltungspraxis; jüdische Nationalität; jüdische Abstammung; Abstammung von einem jüdischen Elternteil; Nachweis; Personenstandsurkunde; Willkürkontrolle; Revisionsverfahren; Berücksichtigung nicht festgestellter Tatsachen.

Leitsatz:

Eine Anordnung des Bundesministeriums des Innern nach § 23 Abs. 2 AufenthG über die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen begründet für die von ihr begünstigten Ausländer keine unmittelbaren Ansprüche auf Erteilung einer Aufnahmezusage. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Gleichbehandlung nach Maßgabe der vom Bundesministerium des Innern gebilligten praktischen Anwendung der Anordnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Urteil des 1. Senats vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 21.10

Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Anordnung des Bundesministeriums des Innern; besonders gelagerte politische Interessen; politische Leitentscheidung; Ermessen; ermessensbindende Richtlinie; Auslegung; gerichtliche Kontrolle; Gleichbehandlungsanspruch; Verwaltungspraxis; jüdische Nationalität; jüdische Abstammung; Abstammung von einem jüdischen Elternteil; Nachweis; Personenstandsurkunde; Willkürkontrolle; Revisionsverfahren; Berücksichtigung nicht festgestellter Tatsachen.

Leitsatz:

Eine Anordnung des Bundesministeriums des Innern nach § 23 Abs. 2 AufenthG über die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen begründet für die von ihr begünstigten Ausländer keine unmittelbaren Ansprüche auf Erteilung einer Aufnahmezusage. Es besteht lediglich ein Anspruch auf Gleichbehandlung nach Maßgabe der vom Bundesministerium des Innern gebilligten praktischen Anwendung der Anordnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Urteil des 1. Senats vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 21.10

Dateiname: rspr-bverwg-aufenthg-1c21.10.pdf
Dateigröße: 51.68 KB
Erstellungsdatum: 03.08.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 03.08.2012