BVerwG, U. v. 16.08.2011 - 1 C 12.10

BVerwG, U. v. 16.08.2011 - 1 C 12.10

Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Ausnahme vom Regelfall; Einkommensberechnung; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; deutsche Familienangehörige; öffentliche Mittel; Sozialhilfebezug.

Leitsätze:

1. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist neben der Erfüllung der dort genannten speziellen Voraussetzungen auch erforderlich, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt ist.

2. Ist der Ausländer nur deshalb auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen, weil er mit seinen deutschen Familienangehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, könnte er aber mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken, so ist bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zu machen.

Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Ausnahme vom Regelfall; Einkommensberechnung; Hilfebedürftigkeit; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; deutsche Familienangehörige; öffentliche Mittel; Sozialhilfebezug.

Leitsätze:

1. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ist neben der Erfüllung der dort genannten speziellen Voraussetzungen auch erforderlich, dass die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt ist.

2. Ist der Ausländer nur deshalb auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen, weil er mit seinen deutschen Familienangehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, könnte er aber mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken, so ist bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG eine Ausnahme von der Regelerteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zu machen.

Dateiname: rsp-bverwg-aufenthg-1c12.10.pdf
Dateigröße: 59.84 KB
Erstellungsdatum: 03.08.2012
Datum der letzten Aktualisierung: 03.08.2012