BVerwG 1 C 16.03 - U. v. 20.4.2004

BVerwG 1 C 16.03 - U. v. 20.4.2004

Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; Anspruchseinbürge­rung; Ermessenseinbürgerung; Übergangsregelung; Stichtagsregelung; Sprach­kenntnisse.

Leitsatz:

Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 ge­stellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzli­chen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03

Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; Anspruchseinbürge­rung; Ermessenseinbürgerung; Übergangsregelung; Stichtagsregelung; Sprach­kenntnisse.

Leitsatz:

Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 ge­stellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzli­chen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03

Dateiname: 111_c_16.03-u-v-20.4.2004.pdf
Dateigröße: 80.76 KB
Erstellungsdatum: 12.11.2007
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009