Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; Anspruchseinbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Übergangsregelung; Stichtagsregelung; Sprachkenntnisse.
Leitsatz:
Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.
Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03
Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; Anspruchseinbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Übergangsregelung; Stichtagsregelung; Sprachkenntnisse.
Leitsatz:
Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.
Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 16.03
| Dateiname: | 111_c_16.03-u-v-20.4.2004.pdf |
| Dateigröße: | 80.76 KB |
| Erstellungsdatum: | 12.11.2007 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |