Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der Aussiedlungsgebiete; Spätaussiedlerbescheinigung; Bindungswirkung; Vertriebenenbehörde; Bescheinigungsverfahren; Einbürgerungsbehörde; Statusverfahren; Kriegsfolgenbereinigungsgesetz; Statusdeutscher; Deutscheneigenschaft; Deutschen-Status.
Leitsätze:
1. Die in § 4 Abs. 1 und 2 BVFG 1993 für Spätaussiedler getroffene Stichtagsregelung - Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 - gilt nicht für die Abkömmlinge der Spätaussiedler.
2. Die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen eines anerkannten Spätaussiedlers setzt nicht voraus, dass die Abkömmlinge ihrerseits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG beantragt und erhalten haben.
Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03
Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der Aussiedlungsgebiete; Spätaussiedlerbescheinigung; Bindungswirkung; Vertriebenenbehörde; Bescheinigungsverfahren; Einbürgerungsbehörde; Statusverfahren; Kriegsfolgenbereinigungsgesetz; Statusdeutscher; Deutscheneigenschaft; Deutschen-Status.
Leitsätze:
1. Die in § 4 Abs. 1 und 2 BVFG 1993 für Spätaussiedler getroffene Stichtagsregelung - Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 - gilt nicht für die Abkömmlinge der Spätaussiedler.
2. Die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen eines anerkannten Spätaussiedlers setzt nicht voraus, dass die Abkömmlinge ihrerseits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG beantragt und erhalten haben.
Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03
| Dateiname: | 1_c_3.03-u-v-20.4.2004.pdf |
| Dateigröße: | 75.99 KB |
| Erstellungsdatum: | 12.11.2007 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |