BVerwG 1 C 3.03 - U. v. 20.4.2004

BVerwG 1 C 3.03 - U. v. 20.4.2004

Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der Aussiedlungsge­biete; Spätaussiedlerbescheinigung; Bindungswirkung; Vertriebenenbehörde; Be­scheinigungsverfahren; Einbürgerungsbehörde; Statusverfahren; Kriegsfolgenberei­nigungsgesetz; Statusdeutscher; Deutscheneigenschaft; Deutschen-Status.

Leitsätze:

1. Die in § 4 Abs. 1 und 2 BVFG 1993 für Spätaussiedler getroffene Stichtagsrege­lung - Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 - gilt nicht für die Abkömmlinge der Spätaussiedler.

2. Die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen eines aner­kannten Spätaussiedlers setzt nicht voraus, dass die Abkömmlinge ihrerseits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG beantragt und erhalten haben.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03

Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der Aussiedlungsge­biete; Spätaussiedlerbescheinigung; Bindungswirkung; Vertriebenenbehörde; Be­scheinigungsverfahren; Einbürgerungsbehörde; Statusverfahren; Kriegsfolgenberei­nigungsgesetz; Statusdeutscher; Deutscheneigenschaft; Deutschen-Status.

Leitsätze:

1. Die in § 4 Abs. 1 und 2 BVFG 1993 für Spätaussiedler getroffene Stichtagsrege­lung - Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 - gilt nicht für die Abkömmlinge der Spätaussiedler.

2. Die Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft von Abkömmlingen eines aner­kannten Spätaussiedlers setzt nicht voraus, dass die Abkömmlinge ihrerseits eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG beantragt und erhalten haben.

Urteil des 1. Senats vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 3.03

Dateiname: 1_c_3.03-u-v-20.4.2004.pdf
Dateigröße: 75.99 KB
Erstellungsdatum: 12.11.2007
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009