Die 1951 geborene Klägerin zu 1, ihr 1976 geborener Sohn, der Kläger zu 2, und ihre 1981 geborene Tochter, die Klägerin zu 3, sowie der Ehemann der Klägerin zu 1 und Vater der Kläger zu 2 und 3 hatten unter dem 9. Februar 1991 ihre Aufnahme ins Bundesgebiet als Aussiedler beantragt, waren damit nach § 5 BVFG aber erfolglos geblieben, weil der Ehemann der Klägerin zu 1 als Sekretär der Sowchos-Parteiorganisation in der ehemaligen Sowjetunion eine Funktion ausgeübt hatte, die für die Erhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt.
BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 19.04
Die 1951 geborene Klägerin zu 1, ihr 1976 geborener Sohn, der Kläger zu 2, und ihre 1981 geborene Tochter, die Klägerin zu 3, sowie der Ehemann der Klägerin zu 1 und Vater der Kläger zu 2 und 3 hatten unter dem 9. Februar 1991 ihre Aufnahme ins Bundesgebiet als Aussiedler beantragt, waren damit nach § 5 BVFG aber erfolglos geblieben, weil der Ehemann der Klägerin zu 1 als Sekretär der Sowchos-Parteiorganisation in der ehemaligen Sowjetunion eine Funktion ausgeübt hatte, die für die Erhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt.
BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 19.04
| Dateiname: | 5_c_19.04-u-v-11.8.2005.pdf |
| Dateigröße: | 66.58 KB |
| Erstellungsdatum: | 19.11.2007 |
| Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |