BVerwG 5 C 21.05 - U. v. 6.4.2006

BVerwG 5 C 21.05 - U. v. 6.4.2006

Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch Erklärung.

Leitsätze:

1. Das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.

2. Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklä­rung geborene Abkömmlinge.

Urteil des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 21.05

Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch Erklärung.

Leitsätze:

1. Das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.

2. Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklä­rung geborene Abkömmlinge.

Urteil des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 21.05

Dateiname: 5_c_21.05-u-v-6.4.2006.pdf
Dateigröße: 53.66 KB
Erstellungsdatum: 19.11.2007
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009