Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch Erklärung.
Leitsätze:
1. Das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.
2. Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklärung geborene Abkömmlinge.
Urteil des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 21.05
Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch Erklärung.
Leitsätze:
1. Das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974, deutscher Staatsbürger werden zu wollen, steht nur dem Kind einer deutschen Mutter zu, nicht auch dessen Abkömmlingen.
2. Die durch Erklärung nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes erstreckt sich nicht auf dessen vor der Erklärung geborene Abkömmlinge.
Urteil des 5. Senats vom 6. April 2006 - BVerwG 5 C 21.05
Dateiname: | 5_c_21.05-u-v-6.4.2006.pdf |
Dateigröße: | 53.66 KB |
Erstellungsdatum: | 19.11.2007 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 03.05.2009 |