Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit.
Leitsatz:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nach § 25 Abs. 1 StAG nur, wenn ihm der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
Urteil des 5. Senats vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07
Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit.
Leitsatz:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nach § 25 Abs. 1 StAG nur, wenn ihm der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
Urteil des 5. Senats vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07
Dateiname: | 5_c_28.07-_u-v-10.4.2008.pdf |
Dateigröße: | 75.32 KB |
Erstellungsdatum: | 09.05.2009 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 09.05.2009 |