BVerwG 5 C 28.07 - U. v. 10.4.2008

BVerwG 5 C 28.07 - U. v. 10.4.2008

Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit.

Leitsatz:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nach § 25 Abs. 1 StAG nur, wenn ihm der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Urteil des 5. Senats vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07

Antragserwerb; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch beantragten Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit; Staatsangehörigkeitsverlust; Kenntnis deutscher Staatsangehörigkeit.

Leitsatz:
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag nach § 25 Abs. 1 StAG nur, wenn ihm der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Urteil des 5. Senats vom 10. April 2008 - BVerwG 5 C 28.07

Dateiname: 5_c_28.07-_u-v-10.4.2008.pdf
Dateigröße: 75.32 KB
Erstellungsdatum: 09.05.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 09.05.2009