BVerwG 5 C 33.05 - U. v. 29.3.2007

BVerwG 5 C 33.05 - U. v. 29.3.2007

Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Straftat, Ausschluss der Einbürge­rung bei Verurteilung wegen einer -; Verurteilung wegen einer Straftat, Maßre­gel der Besserung und Sicherung als -.

Leitsätze:

1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurtei­lung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.

2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzel-fall, ob sie außer Betracht bleiben kann.

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 33.05

Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Straftat, Ausschluss der Einbürge­rung bei Verurteilung wegen einer -; Verurteilung wegen einer Straftat, Maßre­gel der Besserung und Sicherung als -.

Leitsätze:

1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurtei­lung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.

2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzel-fall, ob sie außer Betracht bleiben kann.

Urteil des 5. Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 33.05

Dateiname: 5_c_33.05-u-v-29.3.2007.pdf
Dateigröße: 68.33 KB
Erstellungsdatum: 19.11.2007
Datum der letzten Aktualisierung: 03.05.2009