BVerwG 5 C 4.07 - U. v. 14.2.2008

BVerwG 5 C 4.07 - U. v. 14.2.2008

Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, zeitnahe Rücknahme, Rücknahmegrenze, Rücknahmefrist.

Leitsatz:
Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung achteinhalb Jahre nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist nicht mehr zeitnah und kann daher nicht auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin) gestützt werden (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 2 BvR 669/04 BVerfGE 116, 24).

Urteil des 5. Senats vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07

Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, zeitnahe Rücknahme, Rücknahmegrenze, Rücknahmefrist.

Leitsatz:
Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung achteinhalb Jahre nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist nicht mehr zeitnah und kann daher nicht auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Berlin) gestützt werden (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 2 BvR 669/04 BVerfGE 116, 24).

Urteil des 5. Senats vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07

Dateiname: 5_c_4.07-u-v-14.2.2008.pdf
Dateigröße: 57.57 KB
Erstellungsdatum: 09.05.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 09.05.2009