BVerwG 5 C 8.07- U. v. 25.1.2008

BVerwG 5 C 8.07- U. v. 25.1.2008

Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen Volkszugehörigkeit; Abstammung von deutschen Großeltern als Abstammung im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG; deutsche Volkszugehörigkeit, Abstammung als Voraussetzung der - ; Großeltern, Abstammung von deutschen -.

Leitsatz:
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG stammt auch von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen ab, wer deutsche Großeltern hat.

Urteil des 5. Senats vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07

Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen Volkszugehörigkeit; Abstammung von deutschen Großeltern als Abstammung im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG; deutsche Volkszugehörigkeit, Abstammung als Voraussetzung der - ; Großeltern, Abstammung von deutschen -.

Leitsatz:
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG stammt auch von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen ab, wer deutsche Großeltern hat.

Urteil des 5. Senats vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07

Dateiname: 5_c_8.07-u-v-25.1.2008.pdf
Dateigröße: 59.49 KB
Erstellungsdatum: 09.05.2009
Datum der letzten Aktualisierung: 09.05.2009