Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen Volkszugehörigkeit; Abstammung von deutschen Großeltern als Abstammung im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG; deutsche Volkszugehörigkeit, Abstammung als Voraussetzung der - ; Großeltern, Abstammung von deutschen -.
Leitsatz:
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG stammt auch von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen ab, wer deutsche Großeltern hat.
Urteil des 5. Senats vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07
Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen Volkszugehörigkeit; Abstammung von deutschen Großeltern als Abstammung im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG; deutsche Volkszugehörigkeit, Abstammung als Voraussetzung der - ; Großeltern, Abstammung von deutschen -.
Leitsatz:
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVFG stammt auch von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen ab, wer deutsche Großeltern hat.
Urteil des 5. Senats vom 25. Januar 2008 - BVerwG 5 C 8.07
Dateiname: | 5_c_8.07-u-v-25.1.2008.pdf |
Dateigröße: | 59.49 KB |
Erstellungsdatum: | 09.05.2009 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 09.05.2009 |