StAG §§ 8, 10, 11
StAG (F. 2007) § 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 und 6
GFK Art. 34
VwGO § 114
Stichworte:
Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung; Einbürgerungsermessen; Ermessenseinbürgerung; Integrationsleistungen, besondere -; Krankheit als Grund für Analphabetismus; Schriftsprache, Grundkenntnisse der -; Sprachanforderung; Spracherwerb, zumutbare Bemühungen um -; Staatsangehörigkeit, Erwerb durch Einbürgerung.;
Leitsatz:
1. Analphabetismus als solcher ist keine Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 10 Abs. 6 StAG (F. 2007).
2. Die Einbürgerungsbehörde darf bei der nach § 8 StAG zu treffenden Ermessensentscheidung zu Lasten eines Ausländers berücksichtigen, dass er Deutsch nicht lesen kann. Dies gilt auch für Analphabeten, die nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht lesen können und bei denen auch keine sonstigen besonderen Härtegründe vorliegen.
3. Bei der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG können unzureichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache durch anderweitige Integrationsleistungen ausgeglichen werden.
Urteil des 5. Senats vom 27.05.2010 - BVerwG 5 C 8.09
StAG §§ 8, 10, 11
StAG (F. 2007) § 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 und 6
GFK Art. 34
VwGO § 114
Stichworte:
Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung; Einbürgerungsermessen; Ermessenseinbürgerung; Integrationsleistungen, besondere -; Krankheit als Grund für Analphabetismus; Schriftsprache, Grundkenntnisse der -; Sprachanforderung; Spracherwerb, zumutbare Bemühungen um -; Staatsangehörigkeit, Erwerb durch Einbürgerung.;
Leitsatz:
1. Analphabetismus als solcher ist keine Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 10 Abs. 6 StAG (F. 2007).
2. Die Einbürgerungsbehörde darf bei der nach § 8 StAG zu treffenden Ermessensentscheidung zu Lasten eines Ausländers berücksichtigen, dass er Deutsch nicht lesen kann. Dies gilt auch für Analphabeten, die nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht lesen können und bei denen auch keine sonstigen besonderen Härtegründe vorliegen.
3. Bei der Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG können unzureichende Kenntnisse der deutschen Schriftsprache durch anderweitige Integrationsleistungen ausgeglichen werden.
Urteil des 5. Senats vom 27.05.2010 - BVerwG 5 C 8.09
Dateiname: | rspr-bverwg-stag-5c8-09.pdf |
Dateigröße: | 80.98 KB |
Erstellungsdatum: | 11.08.2010 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 11.08.2010 |