BVerwG, U. v. 30.06.2009 - 1 C 6.08

BVerwG, U. v. 30.06.2009 - 1 C 6.08

Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Besserstellungsverbot, Erlöschen, Rechtsverlust, Verlassen des Bundesgebiets, berechtigte Gründe, haftbedingte Abwesenheit, nicht unerheblicher Zeitraum, Stillhalteklausel, Standstill-Klausel, Verschlechterungsverbot.

Leitsatz:

Ein türkischer Staatsangehöriger verliert durch einen mehrjährigen haftbedingten Auslandsaufenthalt seine Rechte aus Art. 7 ARB 1/80, wenn er aus dem Bundesgebiet in der Absicht ausgereist ist, im Ausland eine Straftat zu begehen, bei deren Entdeckung er mit der Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe rechnen musste (hier: Beteiligung an geplanten Anschlägen des „Kalifatstaates" in der Türkei).

Urteil des 1. Senats vom 30. April 2009 (BVerwG 1 C 6.08)

Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Besserstellungsverbot, Erlöschen, Rechtsverlust, Verlassen des Bundesgebiets, berechtigte Gründe, haftbedingte Abwesenheit, nicht unerheblicher Zeitraum, Stillhalteklausel, Standstill-Klausel, Verschlechterungsverbot.

Leitsatz:

Ein türkischer Staatsangehöriger verliert durch einen mehrjährigen haftbedingten Auslandsaufenthalt seine Rechte aus Art. 7 ARB 1/80, wenn er aus dem Bundesgebiet in der Absicht ausgereist ist, im Ausland eine Straftat zu begehen, bei deren Entdeckung er mit der Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe rechnen musste (hier: Beteiligung an geplanten Anschlägen des „Kalifatstaates" in der Türkei).

Urteil des 1. Senats vom 30. April 2009 (BVerwG 1 C 6.08)

Dateiname: rspr-bverwg-tuerkei-1-c-6.08.pdf
Dateigröße: 102.67 KB
Erstellungsdatum: 19.01.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 19.01.2011