EGMR M.S.S. gegen Belgien und Griechenland - Urteil vom 21.01.2011

EGMR M.S.S. gegen Belgien und Griechenland - Urteil vom 21.01.2011

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 21. Januar 2011 Belgien und Griechenland wegen Verletzung von menschenrechtlichen Pflichten gegenüber einem Asylsuchenden aus Afghanistan für schuldig befunden. Die belgischen Behörden hatten den Asylsuchenden 2009 nach Griechenland zurückgeschafft, weil er über die griechische Grenze in den EU-Raum eingereist war. Dieses Vorgehen war nach Ansicht Strassburgs falsch, weil den belgischen Behörden bekannt sein musste, dass die Zustände im griechischen Asylwesen unzumutbar sind. Der Flüchtling, der gegen die menschenunwürdigen Zustände in griechischen Aufnahmelagern klagte, erhielt Recht. Belgien und Griechenland müssen ihm Schmerzensgeld bezahlen (im Umfang von rund 26'000 Euro). Zudem wird Griechenland angehalten, den Asylantrag umgehend zu prüfen.

Das Urteil ist in englischer Sprache.

Dateiname: egmr_mss-vs-belgium-greece-due-ii-210111.pdf
Dateigröße: 765.1 KB
Erstellungsdatum: 10.07.2011
Datum der letzten Aktualisierung: 10.07.2011