EuGH - C-24/97 - Urteil vom 30.04.1998

EuGH - C-24/97 - Urteil vom 30.04.1998

Kommission vs. Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 48, 52 und 59 EG-Vertrag sowie aus Artikel 4 der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft und aus Artikel 4 der Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs verstoßen, daß sie Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten, die sich im deutschen Hoheitsgebiet aufhalten, bei vergleichbaren Verstößen gegen die Ausweispflicht hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs und des Bußgeldrahmens in unverhältnismäßiger Weise anders behandelt als deutsche Staatsangehörige.

Dateiname: urteil_eugh_1998_kommission-vs.-deutschland_passpflicht-owi.pdf
Dateigröße: 30.86 KB
Erstellungsdatum: 17.11.2010
Datum der letzten Aktualisierung: 17.11.2010