EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 in der Rechtssache C-19/08 (Petrosian) „Asylrecht – Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat – Beginn der Frist für die Durchführung der Überstellung des Asylbewerbers – Überstellungsverfahren, gegen das ein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung erhoben werden kann“
EuGH, Urteil vom 29. Januar 2009 in der Rechtssache C-19/08 (Petrosian) „Asylrecht – Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat – Beginn der Frist für die Durchführung der Überstellung des Asylbewerbers – Überstellungsverfahren, gegen das ein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung erhoben werden kann“
Dateiname: | pertosian_c-19-08.pdf |
Dateigröße: | 60 Byte |
Erstellungsdatum: | 12.03.2009 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 12.03.2009 |