SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS YVES BOT vom 19. April 2012
Verbundene Rechtssachen C‑71/11 und C‑99/11 Bundesrepublik Deutschland gegen Y (C‑71/11) und Z (C‑99/11)
Richtlinie 2004/83/EG – Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge – Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling – Art. 9 – Begriff ‚Verfolgungshandlungen‘ – Bestehen einer begründeten Furcht vor Verfolgung – Schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit – Pakistanische Staatsangehörige, die der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft angehören – Maßnahmen der pakistanischen Behörden zur Beschränkung des Rechts, sich öffentlich zu seinem Glauben zu bekennen
Dateiname: | rspr-eugh-asyl-y-und-z-c-71.11-und-c-99.11-ga.pdf |
Dateigröße: | 138.46 KB |
Erstellungsdatum: | 28.04.2014 |
Datum der letzten Aktualisierung: | 19.09.2024 |